
Schüler
Schritt für Schritt zum Schülerticket: Schüler:innen, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind oft darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt einen Schülerfahrausweis über das Schulverwaltungs- und Kulturamt zu beziehen.
FAQ Schüler
Was muss ich bei der Antragstellung zum Schuljahreswechsel für einen Fahrausweis beachten?
Bei einem Wechsel von den Jahrgangsstufen 6 auf 7 und 10 auf 11 bzw. bei einem Schulwechsel, muss ein neuer Antrag zur Schülerbeförderung bei dem Schulverwaltungs- und Kulturamt (SVKA), Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg gestellt werden.
Es ändert sich die Schule (Wechsel Jahrgangsstufe), der Wohnort oder der Name - was ist zu tun?
Es ist ein Folgeantrag beim Schulverwaltungs- und Kulturamt mit jeweiligen Änderungen zu stellen. Erst dann erfolgt die Ausstellung über die VG OSL.
Wie lange ist der Fahrausweis gültig?
Der elektronische Fahrausweis kann bis zu fünf Jahre und somit für die folgenden Schuljahre genutzt werden. Er ist also gut aufzubewahren und ein pfleglicher Umgang sollte selbstverständlich sein.
Der Schüler hat keinen Fahrausweis erhalten?
Das kann daran liegen, dass kein Antrag beim Schulverwaltungs- und Kulturamt gestellt wurde. Wurde ein Antrag gestellt, melden Sie sich bei der VG OSL.
Muss ein Passbild eingereicht werden?
Ja, zu jedem Schülerfahrausweis wird ein Foto benötigt, erstmalig bei der Antragsstellung. Bitte beachten Sie, dass das Foto spätestens nach 5 Jahren aktualisiert werden sollte.
Der Schülerfahrausweis wurde durch Busfahrer:innen eingezogen - was tun?
Das kann verschiedene Ursachen haben, der ausgestellte Prüfbeleg ist daher bei der VG OSL vorzulegen. Eventuell ist eine Zweitausstellung notwendig.
Der Schülerfahrausweis ist nicht mehr auffindbar oder kaputt?
Das Ticket wird durch die VG OSL sofort gesperrt und eine Zweitausstellung muss erfolgen. Ein Duplikat kostet gemäß VBB-Tarif 10 €. Das Entgelt ist vorab zu entrichten, entweder vor Ort in der Geschäftsstelle der VG OSL (Kartenzahlung möglich) oder per Banküberweisung auf das Geschäftskonto.
Kontoinhaber: Verkehrsgesellschaft OSL mbH
IBAN DE94 1805 5000 3010 0069 25
Kreditinstitut: Sparkasse Niederlausitz
BIC: WELADED1OSL
Verwendungszweck: Vor- und Nachnamen des Kindes
Der Schülerfahrausweis ist verloren gegangen - was ist zu tun?
Der Verlust sollte umgehend bei der VG OSL gemeldet werden.