Regelungen im Umgang mit den Schülerfahrausweisen 2025/2026

Eine Bearbeitung der Chipkarten erfolgt in jedem Fall nur, wenn ein aktuelles Foto vorliegt. Die Ausgabe von neuen Chipkarten erfolgt an den jeweiligen Schulen. Für Schüler, die bereits eine Chipkarte haben, ändert sich nichts - sie dürfen die Chipkarte weiterhin nutzen. Die Verfahrensweise und die Datenschutzinformationen finden Sie auf unserer Website.

 

Was muss für das Schuljahr 2025/2026 beachtet werden?

» Jeder Fahrschüler behält seinen Fahrausweis.

» Beim Einstieg in den Bus muss der Fahrausweis zur Prüfung und Aktualisierung auf den Bordrechner gelegt werde.

» Es erfolgt dann die elektronische Übertragung und es erklingt nach Abschluss ein akustisches Signal (Piepton).

» Die Übertragung dauert einige Sekunden.

» Bitte die Chipkarte nicht vorher wegziehen, sonst kommt es zu einem Abbruch und es gibt Probleme bei der nächsten Kontrolle.

» Eine neue Berechtigung kann nicht bei der Cottbusverkehr GmbH oder in der Deutschen Bahn durchgeführt werden.

» Sollte die Chipkarte gar nicht mehr funktionieren, bitte diese an die VG OSL mbH zur neuen Aktualisierung senden.

» Für die Übergangszeit gibt es in den Sekretariaten der Schule einen vorläufigen Schülerfahrausweis.

» Wenn der Fahrausweis beschädigt ist, kann er nicht genutzt werden. Die Vorgehensweise in diesem Fall gibt es in den FAQ´s auf der Seite Schüler

 

Was muss bei der Antragsstellung für einen Fahrausweis beachtet werden?

» Bei Fahrausweisen, die neu ausgestellt werden, benötigen wir ein aktuelles Foto. Dies ist der Fall bei Neuanträgen und Karten, die ablaufen.

» Bei einem Wechsel von den Jahrgangsstufen 6 auf 7 und 10 auf 11 bzw. bei einem Schulwechsel, muss ein neuer Antrag zur Schülerbeförderung bei dem Schulverwaltungs- und Kulturamt (SVKA), Knappenstraße 1 in 01968 Senftenberg gestellt werden.

Wenn es noch Fragen bezüglich der Chipkarten gibt, geben unsere Mitarbeiter der VG OSL gerne Auskunft.

 

Achtung, wichtig!
Der diesjährige Fahrplanwechsel tritt ab Sonntag, 7. September 2025, in Kraft. Am 1. Schultag nach den Sommerferien (am 08.09.2025) dürfen Fahrschüler nur auf der Hinfahrt zur Schule ohne gültigen Fahrausweis die Buslinien der VG OSL nutzen. Schüler, die am ersten Schultag keinen Fahrausweis bekommen, müssen für die Rückfahrt zum Wohnort einen Fahrschein kaufen. 

Wir wünschen allen Schülern einen reibungslosen Start in das neue Schuljahr!

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